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Schadenersatz -
Ansprüche durchsetzen

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Schadenersatz

Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er ohne das Schadenereignis stehen würde.

Das ist die zentrale Aufgabe eines Anwalts nach einem Fahrradunfall. Er sorgt dafür, dass alle materiellen und immateriellen Schäden – vom kaputten Fahrrad bis zum Schmerzensgeld – vollständig erfasst und ersetzt werden.





Übersicht

Nach einem Fahrradunfall haben Sie Anspruch auf Ersatz der entstandenen Sachschäden an Ihrem Fahrrad.

Reparaturkosten
Die gegnerische Versicherung muss die Kosten einer fachgerechten Reparatur übernehmen. Alternativ können Sie sich den Netto-Betrag der Reparaturkosten auszahlen lassen, wenn Sie das Fahrrad nicht reparieren lassen.

Wirtschaftlicher Totalschaden
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrrads um mehr als etwa 30 %, gilt das Fahrrad als wirtschaftlicher Totalschaden. In diesem Fall erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.

130-%-Regel
Reparaturkosten können ausnahmsweise auch dann ersetzt werden, wenn sie den Wert des Fahrrads um bis zu 30 % übersteigen, sofern das Fahrrad vollständig repariert wird. Dies bestätigte das OLG München Urteil 10 U 1885/18.

Merkantiler Minderwert
Ist Ihr Fahrrad relativ neu (meist unter 4 Jahren), können Sie zusätzlich einen merkantilen Minderwert verlangen. Dieser gleicht den Wertverlust aus, der durch den Unfall entsteht, da sich ein bereits beschädigtes Fahrrad später oft nur zu einem niedrigeren Preis verkaufen lässt.

Werden bei einem Fahrradunfall persönliche Gegenstände beschädigt – etwa Kleidung, Brille, Rucksack, Gepäck oder Helm – haben Sie Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes. Beim Fahrradhelm gilt eine Besonderheit: Da ein gebrauchter Helm aus Sicherheitsgründen nicht zumutbar ist, muss die Versicherung in der Regel den Neupreis ersetzen.

Die Ihnen entstehenden Anwaltskosten sind bei einem unverschuldete Unfall vollständig erstattungsfähig. Bei einem Mitverschulden sind diese trotzdem, soweit berechtigt, von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, dann müssen Sie sich gar keine Sorgen machen.

Nach einem Fahrradunfall können Sie medizinische Behandlungskosten ersetzt verlangen, soweit diese nicht bereits von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Eigenanteile für medizinische Behandlungen (z. B. Zahnbehandlungen)
  • Krankentransport- und Fahrtkosten zu Ärzten oder Krankenhäusern
  • Rehabilitation und Kuraufenthalte
  • medizinisch notwendige Auslandsbehandlungen
  • kosmetische Narbenbehandlungen
  • zusätzliche Kosten im Krankenhaus, etwa für Telefon oder Fernsehen

Neben den genannten Schadenspositionen können Sie pauschalen Schadensersatz (ohne einzelene Nachweise) für Ihre zur Schadensabwicklung entstandenen Kosten (Telefon, Fahrt zum Anwalt usw.) von 25.- bis 30.- € verlangen. Soweit Sie nachweisbar höhere Kosten hatten, sind diese erstattungsfähig.

Auch ein Fahrrad kann einen wirtschaftlichen Nutzungswert haben. Wenn Sie Ihr Fahrrad nach einem Unfall vorübergehend nicht nutzen können, kann ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bestehen.

Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrrad regelmäßig im Alltag nutzen, zum Beispiel für:

  • den Weg zur Arbeit
  • Einkäufe oder Besorgungen
  • andere alltägliche Wege

Wird während der Reparatur oder bis zur Ersatzbeschaffung kein Mietfahrrad genutzt, kann eine finanzielle Entschädigung verlangt werden.

Die Höhe orientiert sich in der Regel an den Kosten eines vergleichbaren Mietfahrrads, wobei ein Anteil für den Vermietergewinn berücksichtigt wird.

Wurde das Fahrrad überwiegend nur zu Freizeitzwecken genutzt, besteht in der Regel kein Anspruch auf Nutzungsausfall.

Wenn Sie wegen eines Fahrradunfalls vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können, kann ein Anspruch auf Verdienstausfall bestehen.

Arbeitnehmer
In der Regel entsteht der Anspruch ab der 7. Krankheitswoche, da der Arbeitgeber in den ersten 6 Wochen den Lohn weiterzahlt. Grundlage der Berechnung ist das gesamte Einkommen, einschließlich:

  • Grundgehalt
  • Überstundenvergütung
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • sonstige Sonderzahlungen

Selbständige
Selbständige können den Ausfall ihrer Arbeitskraft geltend machen. Der Schaden kann sich z. B. aus entgangenen Gewinnen oder den Kosten für eine Ersatzkraft ergeben.

Haushaltsführungsschaden
Wenn Sie wegen der Verletzungen Ihren Haushalt oder die Betreuung der Familie nicht mehr selbst übernehmen können, kann auch ein Haushaltsführungsschaden ersetzt werden.


Liegt kein Bagatellschaden vor (Reparaturkosten über etwa 1.000 €), empfiehlt es sich, einen unabhängigen Sachverständigen einzuschalten.

Den Gutachter können Sie selbst auswählen. Die Kosten muss in der Regel der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung übernehmen.

Das gilt auch dann, wenn die Gegenseite bereits einen eigenen Gutachter beauftragt hat.

Sprechen Sie die Beauftragung am besten vorab mit Ihrem Anwalt ab. Dieser kann Ihnen einen unabhängigen Sachverständigen empfehlen, der Ihre Interessen berücksichtigt.

Führt ein Verkehrsunfall zum Tod eines Menschen, stehen Angehörigen und Erben verschiedene gesetzliche Ansprüche zu.

Hinterbliebenengeld
Nahe Angehörige können ein Hinterbliebenengeld verlangen, das den seelischen Schmerz über den Verlust ausgleichen soll.

Schmerzensgeldansprüche des Verstorbenen
Erben können unter bestimmten Voraussetzungen Schmerzensgeldansprüche des Verstorbenen weiter geltend machen.

Beerdigungskosten
Die gegnerische Versicherung muss in der Regel die Kosten einer angemessenen Bestattung übernehmen, etwa für Grabstelle, Überführung, Trauerfeier oder Traueranzeigen.

Unterhaltsschaden
War der Verstorbene zum Unterhalt verpflichtet – zum Beispiel gegenüber Ehepartnern oder Kindern – können die Hinterbliebenen eine Unterhaltsrente verlangen.

Auch nahe Angehörige können in bestimmten Fällen eigene Ansprüche geltend machen.

Schockschaden
Erleiden Angehörige durch die Nachricht vom Unfall eine schwere psychische Beeinträchtigung, kann in Ausnahmefällen ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Voraussetzung ist, dass die Belastung über das normale Maß der Trauer oder Betroffenheit hinausgeht.

Besuchskosten im Krankenhaus
Kosten für Krankenhausbesuche naher Angehöriger können erstattet werden, wenn die Besuche medizinisch notwendig sind, etwa um die psychische Belastung des Verletzten zu lindern.






Dr. Albrecht Dietze

Anwalt, Organisator, Sportler - Mensch

Dr. Albrecht Dietze ist Rechtsanwalt, Radsportler und Organisator des Erzgebirgs-Bike-Marathons.Er studierte Rechtswissenschaften in Dresden, ist seit 1998 als Anwalt zugelassen und promovierte 2005 zum Thema Haftung bei Radsportunfällen. Seit 1999 arbeitet er als Inhaber Kanzlei Dietze selbstständig und verbindet juristische Expertise mit eigener Erfahrung als Radfahrer. Rechtliche Kompetenz und persönliche Erfahrung - für die Interessen von Radfahrern.
Albrecht Dietze


„Ich bin selbst leidenschaftlicher Radfahrer und kenne die Risiken auf der Straße. Als Fachanwalt unterstütze ich Sie mit juristischer Expertise und persönlichem Verständnis - damit Sie zu Ihrem Recht kommen.“


Mandantenmeinung






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