Volle Kostensicherheit: Die Erstberatung zum Festpreis
Viele Unfallopfer scheuen den Weg zum Anwalt aus Angst vor hohen Gebühren – erst recht, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht. Mit unserem Anwaltjoker nehmen wir Ihnen diese Sorge: Für einen Pauschalbetrag von 119 € (inkl. MwSt.) analysieren wir Ihren Fall und geben Ihnen einen fundierten Überblick über die Rechtslage. Danach entscheiden Sie in aller Ruhe und ohne Druck, ob Sie uns mit der weiteren Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen möchten.
Nach dem Gesetz gilt ein klarer Grundsatz: Sie sind so zu stellen, als wäre der Unfall nie passiert. Das bedeutet, Ihnen steht der vollständige Ausgleich aller Schäden zu.
Vorsicht vor der „Schadensteuerung“ der Versicherungen
Gegnerische Versicherungen versuchen fast immer, die Regulierung sofort selbst in die Hand zu nehmen. In der Branche nennt man das „Schadensteuerung“. Das Ziel ist dabei nicht Ihre Hilfe, sondern die Kürzung Ihrer Ansprüche. Man versucht, die Schuldquote zu drücken, um so wenig wie möglich zahlen zu müssen.
Viele Unfallopfer lassen sich darauf ein, weil sie Angst vor hohen Anwaltskosten haben. Das ist ein Risiko: Denn dann trifft derjenige die Entscheidungen, der den Schaden am Ende bezahlen muss!
Warum sich ein Anwalt für Sie auszahlt
Wir schaffen Waffengleichheit. Eine anwaltliche Vertretung ist für Sie meist ein dreifacher Gewinn:
1. Kostenschutz: Im Regelfall muss die Gegenseite meine Kosten übernehmen.
2. Entlastung: Ich nehme Ihnen den kompletten Papierkrieg mit den Versicherungen ab.
3. Maximum: Wir fordern konsequent alles ein, was Ihnen zusteht – weit über das hinaus, was Versicherungen freiwillig anbieten.
Wichtige Verhaltensregeln nach dem Unfall:
1. Keine Alleingänge: Verhandeln Sie niemals selbst mit der gegnerischen Versicherung.
2. Nichts unterschreiben: Unterschreiben Sie keine Erklärungen oder Abfindungen gegenüber dem Unfallgegner.
3. Vorsicht bei Werkstätten: Überlassen Sie die Schadenabwicklung nicht der Werkstatt – diese vertritt oft nur ihre eigenen Interessen und schon gar nicht Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld oder Wertminderung.
4. Polizei: Machen Sie keine Aussagen zum Unfallhergang gegenüber der Polizei, ohne vorher mit Ihrem Anwalt gesprochen zu haben.